§ 2 Zweck
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2.1 |
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke
im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. |
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2.2 |
Die Gesellschaft bezweckt den Zusammenschluss der an der Verfahrenstechnik
interessierten Kreise von Wirtschaft, Staat und Wissenschaft, um unter
zielbewusster Verwertung der verfügbaren Mittel die Forschung, Lehre
und Fortbildung auf dem Gebiet der Verfahrenstechnik sowie des Maschinen-
und Apparatebaues zu fördern und damit zur Entwicklung der Verfahrenstechnik
beizutragen.Verfahrenstechnik in diesem Sinne sind technische
Produktionsverfahren oder sonstige Verfahren, die der physikalischen, chemischen,
biologischen oder technischen Stoffvereinigung, Stofftrennung oder
Stoffumwandlung dienen. |
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2.3 |
Die Gesellschaft fördert mittels eigener sowie aufgrund des Vereinszweckes
erreichbarer, staatlicher Mittel Forschungsvorhaben allgemeiner Art und solche
Vorhaben, die aus dem Kreis der Mitglieder angeregt werden. |
| © DECHEMA e.V. 1995-2012, Last update 27.10.2011 |