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§ 2 Zweck


2.1
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke  im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
2.2
Die Gesellschaft bezweckt den Zusammenschluss der an der Verfahrenstechnik  interessierten Kreise von Wirtschaft, Staat und Wissenschaft, um unter zielbewusster Verwertung der verfügbaren Mittel die Forschung, Lehre  und Fortbildung auf dem Gebiet der Verfahrenstechnik sowie des Maschinen- und Apparatebaues zu fördern und damit zur Entwicklung der Verfahrenstechnik beizutragen.Verfahrenstechnik in diesem Sinne sind technische Produktionsverfahren oder sonstige Verfahren, die der physikalischen, chemischen, biologischen oder technischen Stoffvereinigung, Stofftrennung oder Stoffumwandlung dienen.
2.3
Die Gesellschaft fördert mittels eigener sowie aufgrund des Vereinszweckes erreichbarer, staatlicher Mittel Forschungsvorhaben allgemeiner Art und solche Vorhaben, die aus dem Kreis der Mitglieder angeregt werden. 

 

 

© DECHEMA e.V. 1995-2010, Last update 07.09.2009

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