§ 3 Gemeinnützigkeit
3.1
|
Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
|
3.2
|
Mittel der Gesellschaft werden nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet.
Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft. Sie
haben bei ihrem Ausscheiden keine Ansprüche an diese.
|
3.3
|
Die Mitglieder haben keinen Anteil am Vereinsvermögen.
|
3.4
|
Es wird keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft
fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt.
|
|
© DECHEMA e.V. 1995-2012, Last update 27.10.2011
|
|